Ein Hagelschaden kann schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden führen – besonders in der Schweiz, wo Unwetter keine Seltenheit sind. Doch was tun, wenn die Versicherung bereits gezahlt hat? Darf man das beschädigte Auto danach überhaupt noch verkaufen? Und wenn ja: Worauf muss man achten?

Swisscar erklärt, wie Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite bleiben:

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Ein klassisches Beispiel ist ein Hagelschaden, der das Auto zwar fahrbereit lässt, aber durch viele kleine Beulen und Lackschäden so hohe Reparaturkosten verursacht, dass sich die Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr lohnt.

Was passiert nach der Schadensregulierung durch die Versicherung?

Die Versicherung ermittelt über ein Gutachten den Wiederbeschaffungswert (was das Auto in vergleichbarem Zustand kosten würde) sowie den Restwert (was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist). Sie zahlt dann die Differenz aus:

Versicherungsleistung = Wiederbeschaffungswert – Restwert

Das Fahrzeug bleibt im Eigentum des Versicherten – also Ihnen. Der erhaltene Betrag ist ein Ausgleich für den Wertverlust, nicht ein Kauf durch die Versicherung. Und genau hier wird es interessant: Der Verkauf des beschädigten Autos ist weiterhin möglich – unter bestimmten Bedingungen.

Darf man das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen?

Ja, Sie dürfen Ihr Auto auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden weiterverkaufen, auch wenn Sie bereits Geld von der Versicherung erhalten haben. Entscheidend ist, dass Sie:

Eigentümer des Fahrzeugs sind (bei Leasing oder Finanzierung ist besondere Vorsicht geboten),

die Versicherung korrekt informiert wurde,

den tatsächlichen Verkaufswert nicht verschweigen, wenn er vom Gutachten stark abweicht,

den Schaden beim Verkauf offenlegen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Offenlegungspflicht: Ehrlich währt am längsten

Beim Autoverkauf eines Fahrzeugs mit einem wirtschaftlichen Totalschaden – sei es durch Hagel oder Unfall – besteht eine Aufklärungspflicht. Käufer müssen über Art und Ausmass des Schadens informiert werden. Geschieht das nicht, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden – mit möglichen Rückabwicklungen oder Schadenersatzforderungen.

Gerade auf dem Automarkt Schweiz legen Käufer viel Wert auf Transparenz – Swisscar empfiehlt daher, alle relevanten Unterlagen (Gutachten, Fotos, Versicherungsschreiben) beim Verkauf bereitzuhalten.

Achtung bei der Preisgestaltung: Restwert beachten

Wenn die Versicherung einen Restwert von z. B. 2.500 CHF angesetzt hat, Sie das Auto aber für 4.000 CHF verkaufen, kann die Differenz zu einer Rückforderung durch die Versicherung führen. Denn: Die Auszahlung basiert auf der Annahme, dass Sie den Restwert nicht übersteigen. Wird dieser deutlich überschritten, kann die Versicherung argumentieren, zu viel gezahlt zu haben.

Unser Tipp: Holen Sie sich vor dem Verkauf eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass der erzielte Verkaufspreis akzeptiert wird – besonders bei deutlichen Abweichungen vom Gutachten.

Wer kauft Autos mit wirtschaftlichem Totalschaden?

Solche Fahrzeuge können für Händler, Exportfirmen oder Bastler noch interessant sein – besonders, wenn der Schaden rein optischer Natur ist. Unternehmen wie Swisscar kennen den Automarkt genau und wissen, wo sich für solche Autos noch seriöse Käufer finden lassen.

Sie können:

den Verkauf über spezialisierte Onlineplattformen abwickeln,

Ihr Car Swiss als Export Auto an einen Autohändler geben,

oder bei einem Ankaufsdienst wie Swisscar anfragen – schnell, transparent und sicher.

Autoverkauf trotz Totalschaden ist möglich – mit klarem Fahrplan

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch das Ende Ihres Autos. Auch wenn die Versicherung bereits gezahlt hat, dürfen Sie das Fahrzeug verkaufen – solange alle Bedingungen erfüllt sind und Sie ehrlich gegenüber Käufer und Versicherung auftreten.

Swisscar unterstützt Sie gerne dabei, den passenden Weg für den Weiterverkauf zu finden – ob im Inland oder für den Export. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung auf dem Internationalen und Schweizer Automarkt und lassen Sie sich professionell beraten.